…und zukünftig unter dem Namen „Willicher Abend des Sports“ durchgeführt werden – der erste „Willicher Abend des Sports“ wird am Freitag, dem 22. März, in der Josefshalle in Willich-Anrath stattfinden.
Mit der Reform der Veranstaltung einher geht eine Umstellung des Auswahlverfahrens verdienter Sportlerinnen und Sportler.
Die bereits außer kraft gesetzte Leistungspyramide ist entfallen; die Auswahl der zu Ehrenden erfolgt allein in Verantwortung der Vereine, die hierbei entscheiden können, ob sie für die Meldung ausschließlich rein sportliche oder auch andere Kriterien berücksichtigen. Die dem einzelnen Verein zustehende Kapazität an Meldungen ergibt sich aus der jeweiligen Mitgliederzahl; die Vereine werden hierzu in sechs Größenklassen eingeteilt:
GK 1: unter 100 Mitglieder – eine Nennung,
GK 2: 100 bis unter 300 Mitglieder – zwei Nennungen,
GK 3: 300 bis unter 500 Mitglieder – drei Nennungen,
GK 4: 500 bis unter 1000 Mitglieder – vier Nennungen,
GK 5: 1000 bis unter 2000 Mitglieder – fünf Nennungen,
GK 6: über 2000 Mitglieder – sechs Nennungen.
Die Nennung einer Mannschaft gilt als eine Nennung; die Mannschaft wird bei der Veranstaltung durch ihren Kapitän vertreten.
Neben den aktiven Sportler/innen können die Vereine verdiente ehrenamtliche Funktionsträger/innen zur Ehrung nach den bestehenden Richtlinien vorschlagen.
Alle Nominierungen sind vom Verein mit veranschaulichenden Angaben zu Grund bzw. Anlass der Ehrung zu versehen. Sie werden vom Stadtsportverband grundsätzlich nicht hinterfragt übernommen.
Darüber hinaus sind Privatmeldungen von Einwohnern der Stadt Willich, die nicht einem Willicher Sportverein angehören, bis zu dem Termin, zu dem die Sportvereine ihre Nominierungen bekannt geben müssen, möglich.
Die Meldungen erfolgen ausschließlich mittels der den Vereinen bereits zur Verfügung gestellten Excel-Datei an „sportlerehrung@ssv-willich.de“; Dritte können die Datei unter der genannten Mailadresse anfordern.
Besonders zu betonen ist an dieser Stelle, dass die Angaben zu Namen und erbrachter Leistung bzw. erworbenem Verdienst im Laufe des Verfahrens vom Stadtsportverband elektronisch erhoben und gespeichert sowie an Stadtverwaltung, Rat und auch Presse weitergegeben werden. Ebenso werden die Namen und Leistungen während des „Willicher Abend des Sports“ bekannt gegeben. Die Vereine müssen ihre für eine Meldung vorgesehenen Sportlerinnen und Sportler sowie ggf. die Funktionsträger/innen demzufolge vor der Mitteilung an den Stadtsportverband über ihre Nennung informieren und entsprechende Einverständniserklärungen der Nominierten einholen.
Die unterzeichneten Erklärungen sind der Meldung an den Stadtsportverband als Scan beizufügen; Entsprechendes gilt für die Privatmeldungen.
Meldeschluss für die Ehrungen des Jahres 2018 ist am Freitag, dem 14.12.2018.
Später eingehende Nennungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Aus dem Kreis der gemeldeten Sportlerinnen und Sportler wählt der Vorstand des Stadtsportverbands unter Anhörung der Fachwarte bis zu jeweils fünf Nominierte in den Kategorien Sportlerin, Sportler und Mannschaft des Jahres aus; diese Vorschläge werden an den Sport- und Kulturausschuss der Stadt Willich zur Entscheidung weitergeleitet.